Der Mietvertrag:

Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Hauses zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses Bell Esguard zu Wohnzwecken.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (aber noch nicht aber mit Ihrer unverbindlichen Anfrage!) bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vermieter bestätigt zusammenfassend noch einmal alle relevante Buchungsinformationen (Tag der An- und Abreise, Zahl der Personen, Preis). Bei kurzfristigen Buchungen werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert.

1.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis.

2. Bezahlung

2.1. Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 20% des Mietpreises, ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung / Rechnung beim Gastgeber eingehen. Die Restzahlung erfolgt im Normalfall bis 8 Wochen vor Mietbeginn. Sonderregelungen können ausgemacht werden und sollten schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.

2.2. Eventuell vereinbarte Nebenkosten sind vor Ort zu bezahlen.

2.3. Mietpreise sind als Tagespreise und in Euro angegeben.

3. Das gemietete Ferienhaus Bell Esguard

3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum des im Impressum genannten Eigentümers. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei häufig wechselnden Mietern möglich ist.

3.2. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Sollten es kurzfristig von mehr Personen belegt werden, ist eine Absprache mit dem Eigentümer notwendig. Überzählige Personen können sonst vom Vermieter abgewiesen werden.

3.3. Die Vermietung erfolgt in der Sommersaison normalerweise für mindestens 7 Übernachtungen, kürzere Aufenthalte sind möglich, wenn zwischen 2 bestehenden Buchungen weniger als 7 Übernachtungen frei sind. Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr oder nach Absprache, die Abreise bis 11:00 Uhr oder nach Absprache.

3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

3.5. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf dem Grundstück sind nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Objektes während der Mietdauer ist der Mieter verantwortlich, zusätzliche Reinigungen können entgeltlich hinzugebucht werden. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort. Die aktuelle Gebühr steht auf der Anfrage-Seite und wird in der Buchungsbestätigung genannt.

3.6. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters erlaubt. Die Angabe der Rasse und Menge ist Bedingung. Sollte dennoch ein oder mehrere nicht angegebene Haustiere im Ferienhaus durch den Vermieter oder seine Vertretung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch im Bezug auf die angegebene Personenzahl. Es entfallen in diesem Falle jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter.

3.7. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

3.8. Bettwäsche, Handtücher und Spültücher werden vom Vermieter bereitgestellt. Strandtücher bringt der Mieter bitte selbst mit.

3.9. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters, um den Schaden möglichst gering zu halten.

3.10. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

3.11. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Güter. Bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck, Geld etc.) wird keine Haftung übernommen. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.

4. Änderungen der Leistungen

Die Bilder auf der Homepage sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig.

5. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.)

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Vermieter versucht, einen anderen Mieter für das Objekt zu finden; sollte dies jedoch nicht möglich sein oder mit einem finanziellen Nachteil für den Vermieter einhergehen, beträgt der Entschädigungsanspruch:

a) bei Rücktritt ab 12 bis 08 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises

b) bei Rücktritt ab 08 bis 04 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

c) bei Rücktritt ab 04 bis 02 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

d) bei Rücktritt ab 02 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.

Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

6.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht! Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Gastgeber nicht haftbar gemacht werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

7.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung, Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Erzeuger, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc., wird er versuchen ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

7.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt, wird der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggf. Kündigungsoption zusenden; nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.

7.3. Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.

8. Schlussbedingungen

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

8.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen (siehe auch Ziffer 3.11). Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner.

8.3. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter die Buchung bestätigt haben, auch auf elektronischem Wege per E-Mail.

8.4. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.

8.6. Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und aktualsiert, ist jedoch ohne Gewähr.

8.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.

Wichtig: Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt!

 

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